Noch bis 1975 war „Mundraub“ im Strafgesetzbuch aufgeführt. So bezeichneten Juristen das Entwenden von Lebensmitteln in geringen Mengen für den eigenen Gebrauch. Ziel des Paragrafen war es, arme Menschen, die aus Hunger klauten, von anderen Dieben zu unterscheiden. Mundraub verlangte dann eine geringere Strafe als Diebstahl. Seit der Abschaffung des Paragrafen gilt das Entwenden von Obst und Gemüse allerdings als ganz normaler Diebstahl mit entsprechender Strafe.
Im Volksmund wird der Begriff Mundraub trotzdem noch verwendet, wenn es um das Ernten von Obst, Gemüse und Co geht, das auch heute noch häufig vorkommt. Schließlich entdeckt man viele essbare Früchte, Blüten, Kräuter oder sogar Pilze, wenn man mit offenen Augen durch die Welt geht. Ob am Straßenrand, der örtlichen Streuobstwiese oder im Park: Man sollte sich vor dem Ernten gut informieren, um nicht ungewollt eine Straftat zu begehen.
Mundraub: Was ist erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Ernten darf man nur, wenn der Eigentümer des Grundstücks damit einverstanden ist. Am einfachsten stellt man das fest, wenn der Baum oder Strauch mit einem gelben Band markiert ist. Dieses Kennzeichen bedeutet: Hier darf geerntet werden, weil der Besitzer es selbst nicht schafft. In allen anderen Fällen muss man vorsichtig sein: Das unerlaubte Pflücken zählt dann als Diebstahl.
Auch nicht eingezäunte Flächen können Eigentümer haben. Man sollte daher bei der Kommune nachforschen, ob es ein öffentliches Grundstück ist. Handelt es sich um eine gepachtete landwirtschaftliche Fläche oder ein privates Grundstück, kann man den Besitzer der Fläche um Erlaubnis fragen. Das kann auch auf Bäume am Rand von öffentlichen Wegen und Straßen zutreffen, da diese Flächen oft verpachtet sind. Finden Sie Obstbäume auf öffentlichem Grund, entscheidet die Stadt oder Gemeinde über die Ernteerlaubnis. Eine Anfrage bei der unteren Naturschutzbehörde, dem Grünflächenamt oder der Straßenverkehrsbehörde kann Unsicherheiten klären.
Bedienung beim Nachbarn oder Bauern?
Beim Apfel- oder Kirschbaum von nebenan lohnt sich eine gute Nachbarschaft. Denn selbst wenn die Äste auf das eigene Grundstück ragen, gehören sie rechtlich dem Nachbarn. In den meisten Fällen ist es daher eine gute Idee, einfach zu fragen, ob man sich an dem Baum bedienen darf. Viele Menschen freuen sich über ein bisschen Hilfe bei der Ernte. Ohne Erlaubnis muss man hingegen warten, bis das Obst von allein auf das eigene Grundstück fällt. Dann darf man es aufsammeln und sich schmecken lassen.
Eine weitere Möglichkeit des kostenlosen Erntens bietet das sogenannte „Stoppeln“. So nennt man das Aufsammeln von zurückgelassenem Obst und Gemüse nach der professionellen Ernte. Früher war das vor allem in Zeiten der Not verbreitet, heute ist es eine Möglichkeit, Lebensmittel vor dem Verderb zu retten. Rechtlich ist das Stoppeln allerdings nur erlaubt, wenn der Landwirt zustimmt. Viele Betriebe zeigen sich offen dafür, manche bieten sogar feste Termine zum Stoppeln an.
Wichtig ist dabei: keine Pflanzen ausreißen und nicht mit Fahrzeugen aufs Feld fahren, damit der Boden nicht verdichtet wird. Um die Besitzer der Obstbäume nicht zu verärgern, sollte man keine Ästchen abknicken. Sonst können im nächsten Jahr weniger Früchte nachwachsen. Aus demselben Grund sollte man Bäume und Sträucher auch nicht schütteln.
Bärlauch, Mirabellen und Kartoffeln kostenlos ernten
Bei der Suche nach kostenlosen Erntequellen hilft die Webseite Mundraub.org. Auf einer interaktiven Karte können Nutzer dort geeignete Stellen zum Pflücken finden und mit anderen Menschen teilen. Die rund 120.000 Nutzer der gemeinwohlorientierten Seite haben seit 2009 mehr als 90.000 Einträge gesammelt. Man sollte allerdings vor dem Pflücken selbst überprüfen, ob es an der eingetragenen Stelle wirklich legal ist, da die Vermerke nicht immer zuverlässig sind.
Doch wann ist der richtige Zeitpunkt zum Pflücken? Im Frühling können Sie in den Wäldern in Ihrer Nähe Bärlauch und Waldmeister ernten. Holunderblüten für Gelee oder Sirup findet man auch in der Stadt. Im Sommer steht eine große Vielfalt an Früchten zur Verfügung: Kirschen, Mirabellen, Aprikosen, Maulbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren und Johannisbeeren. Neigt sich der Sommer dem Ende zu, können Brombeeren, Pflaumen, Kornelkirschen und Sanddorn gepflückt werden. Der Herbst bietet Äpfel, Birnen, Quitten und Hagebutten. Auch Nüsse wie die Haselnuss, Walnuss und Esskastanie können Sie dann sammeln. Der Winter hält zumindest noch Schlehen für Marmelade und Likör bereit.

Worauf sollte man bei wilden Lebensmitteln achten?
Und wie sieht es mit Steinpilzen und anderen herrenlosen Gewächsen im Wald aus? Wilde Gewächse wie Pilze, Kräuter und Beeren, die nicht kultiviert sind, dürfen auf zugänglichen Flächen legal gepflückt werden – solange es kleine Mengen für den privaten Gebrauch sind. Man darf die Ernte also nicht wegwerfen oder weiterverkaufen. Kleine Mengen sind nach der sogenannten „Handstrauß-Regel“ so viel, wie zwischen Daumen und Zeigefinger passt. Pflücken Sie daher nur so viel, wie Sie auch wirklich brauchen. Wildtiere wie Vögel und Mäuse freuen sich, wenn auch für sie noch etwas übrigbleibt.
An Pflanzen in Naturschutzgebieten oder geschützten Arten darf man sich generell nicht bedienen. Gefährdete Pflanzen von der Roten Liste sollten ebenfalls in keinem Fall beschädigt werden. Bei Bäumen an Straßen sollte man heruntergefallenes Obst nach der Ernte von der Fahrbahn entfernen und darauf achten, den Verkehr nicht zu behindern.
Auch auf die eigene Gesundheit sollte man beim Pflücken achten. Bei Pilzen ist es wichtig, vor dem Sammeln die Art richtig zu identifizieren. Nur so kann man Vergiftungen vermeiden. Bei der Ernte im Wald ebenfalls zu beachten ist der Fuchsbandwurm. Der Parasit breitet sich im Darm von Füchsen, Katzen und Hunden aus. Deren Kot kann dann beispielsweise wilde Heidelbeeren mit den winzigen Eiern des Bandwurms verunreinigen. Isst der Mensch das Obst samt Eiern, kämpft das Immunsystem gegen den Eindringling. Gelingt dies nicht, wachsen die Larven im Körper heran und können Organe beschädigen. Die Gefahr besteht allerdings auch bei Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat empfiehlt daher generell, bodennah wachsende Früchte, Gemüse, Salat und Fallobst gründlich mit Wasser zu waschen – unabhängig davon, wo Sie sie geerntet haben. Noch sicherer ist das Erhitzen auf mehr als 60 Grad Celsius. Wer sicher sein will, kann Obst einfach zu Marmelade verarbeiten. Gut gewaschenes Obst können Sie auch pürieren und als Saft oder Smoothie genießen. Mögen Sie Obst lieber als frische Beilage im Müsli, können Sie übriges Obst durch Einfrieren haltbar machen.





