Natriumbenzoat und Kaliumsorbat dienen der Haltbarmachung von Lebensmitteln. Einer neuen Studie von estnischen Forschern der Technischen Universität Tallinn zufolge sind sie gesundheitlich jedoch nicht so unbedenklich, wie oft angenommen wird. Dies gilt vor allem dann, wenn sie in hohen Dosen aufgenommen werden, weil man das damit versetzte Produkt nicht häppchenweise, sondern literweise zu sich nimmt – wie etwa kohlensäurehaltige Getränke.
Natriumbenzoat ist ein antimikrobielles Konservierungsmittel, das vor allem für Getränke verwendet wird. Mit Kaliumsorbat werden Käse (an der Oberfläche), Fleisch- und Wurstwaren sowie Getränke behandelt, um sie haltbar zu machen. Wieviel von diesen Konservierungsmitteln jeweils verwendet werden darf, variiert von Land zu Land.
Die Forscher testeten die Wirkung von Natriumbenzoat und Kaliumsorbat auf Photobakterien, Wimpertierchen, Krebstiere und grüne Mikroalgen. Diese Daten verglichen sie mit Daten aus der wissenschaftlichen Literatur, um daraus auf die Wirkung der Konservierungsstoffe auf Säugetiere (Ratten, Mäuse, Kaninchen und Hunde) zu schließen. Bei den Photobakterien erwies sich das Benzoat als zehnmal giftiger als das Sorbat, bei den Algen war es zweimal so giftig und bei den Säugetieren war es viermal so giftig wie Kaliumsorbat. Nur bei den Wimpertierchen war das Sorbat zwei- bis viermal giftiger als das Benzoat.
Als die für den Menschen maximal zuträglichen Tagesmengen dieser beiden Konservierungsstoffe festgelegt wurden, trug man der unterschiedlichen Schädlichkeit durchaus Rechnung: Für Benzoat liegt die Höchstmenge bei 5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und für Sorbat bei 25 Milligramm. Die zulässigen Höchstwerte in Nahrungsmitteln sind nach EU-Normen für beide Konservierungsstoffe jedoch gleich, nämlich nicht mehr als 2000 Milligramm pro Kilogramm des betreffenden Lebensmittels. Wenn man die EU-Normen zugrundelegt und man davon ausgeht, dass die Nahrungsmittelindustrie die Höchstgrenze auch ausnutzt, dann hat man nach dem Genuss von einem Liter kohlensäurehaltigem Getränk und einer Mahlzeit aus Käse und mayonnaisehaltigen Salaten die für den Menschen zuträgliche Höchstmenge mehrfach überschritten.
Vor einiger Zeit hat Estland die Standards der Europäischen Union übernommen und sich von den alten sowjetischen Richtlinien verabschiedet. Diese aber waren sehr viel strenger. Hier durfte die zulässige Konzentration der beiden Konservierungsstoffe in Lebensmitteln 1000 Milligramm pro Lebensmittel-Kilogramm nicht übersteigen. Die Tallinner Forscher empfehlen daher für Estland eine Rückkehr zu den Konservierungsmittelbestimmungen der alten Sowjetunion.
Weitere Informationen über Lebensmittelzusatzstoffe (E-Nummern) finden Sie beim Institut für Theoretische Nachrichtentechnik und Informationsverarbeitung. (Informnauka)
Doris Marszk





