In Deutschland werden zu wenig Organe gespendet, um den Bedarf schwerkranker Menschen zu decken. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist aber mit der Zahl von 539 postmortalen Organspenden im ersten Halbjahr 2001 zufrieden. Im Vorjahr lag die Zahl bei insgesamt 1.026. “Wenn alle Anstrengungen Erfolg haben, ist in diesem Jahr sogar eine leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr möglich”, erklärt der Vorstandsvorsitzende Martin Molzahn optimistisch.
Derzeit warten in Deutschland etwa 14.000 Menschen auf ein neues Organ. Dem stehen knapp 4.000 Transplantationen gegenüber. Das heißt die Warteliste der Patienten wird immer länger, obwohl etwa ein Drittel der Menschen stirbt, bevor das benötigte Organ zur Verfügung steht.
Im Dezember 1997 wurde in Deutschland das Organtransplantationsgesetz verabschiedet. Man hoffte mit der verbesserten Rechtssicherheit die Spendebereitschaft zu erhöhen. Es hat sich aber gezeigt, dass die rechtliche Verankerung allein nicht ausreicht. Nun will man durch eine straffere Organisation die Situation verbessern. Das Zusammenspiel von Krankenhäusern, Transplantationszentren, Ärztekammern und Krankenkassen soll dabei durch eine vertragliche Regelung vom Juli 2000 optimiert werden. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den Krankenhäusern zu, die den potenziellen Spender an das zuständige Transplantationszentrum melden müssen. Oft sind die betroffenen Intensivstationen aber überlastet.
Molzahn interpretiert die leicht gestiegende Spenderzahl des ersten Halbjahrs als einen Erfolg der DSO. Die Stiftung ist seit letztem Juli für die Organisation der Organspenden in Deutschland zuständig.
Allerdings hegt auch Molzahn keine all zu hohen Erwartungen. Zum einen kommen immer weniger Verstorbene aus medizinischen Gründen für eine Organspende in Frage. Den typischen Organspender, den jungen Verkehrstoten, gibt es immer seltener. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Organspenden aus den europäischen Partnerländern ab.
Mit verstärkter Aufklärungsarbeit könnte sich die Zahl der Menschen erhöhen, die bereit sind Organe zu spenden. So zeigte sich bei Meinungsumfragen, dass zwar mehr als die Hälfte der Befragten die Organspende befürworten, doch nur ein Bruchteil besitzt einen Organspendeausweis oder hat gegenüber den Angehörigen die Bereitschaft zur Organspende geäußert. Liegt keine schriftliche Erklärung vor, müssen die Angehörigen über die Organspende des Verstorbenen entscheiden.
Brigitte Kranz





