15,5 Prozent der Fläche Deutschlands gehören zu einem europäischen Netz von Schutzgebieten, das einzelne Arten und besonders wertvolle Lebensräume erhalten soll. Doch vielerorts profitieren gefährdete Tiere und Pflanzen gar nicht davon. Helfen könnten bessere Planung und mehr Kontrolle – und ein integratives…
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Text: Verena Müller
Seit vor drei Jahren die Rinder verschwanden, geht es der Natur an den Steilufern der Saale zusehends schlechter. Dabei wächst und wuchert es wie wild. Auf einer Fläche 20 Kilometer nördlich von Halle, die halb Wiese, halb Gestrüpp ist, mit zwischendurch vereinzelt ein paar alten Apfel- und Aprikosenbäumen, werden die Sträucher immer dichter und die Bäume immer größer. Für viele seltene Schmetterlinge und Laufkäfer wird sie damit unattraktiv. Wird aus der ehemaligen Wiese einmal Wald, ist die Fläche für all die Insekten verloren, die viel Sonne und Wärme brauchen; darunter der Himmelblaue, Silbergrüne und Geißklee-Bläuling – drei Tagfalter, die in weiten Teilen Deutschlands gefährdet sind.
Und das, obwohl die alte Streuobstwiese seit über 20 Jahren unter Naturschutz steht, seit zwölf Jahren gar unter dem der Europäischen Union. Als eines von circa 27.000 Natura-2000-Gebieten, die in den vergangenen 30 Jahren in allen Ländern des Bündnisses gegründet worden waren. Geburtshelfer dieses Netzwerkes war die im Mai 1992 beschlossene EU-Habitatrichtlinie. Zusammen mit dem ersten gemeinsamen Naturschutzregelwerk überhaupt, der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1997, bildet sie seither die zentrale Rechtsgrundlage für den Naturschutz in der Europäischen Union. Ein länderübergreifendes Netz von Schutzgebieten sollte eingerichtet werden, um ganz gezielt bedrohte oder typische Tiere, Pflanzen und Lebensräume zu schützen. Das können Wälder sein oder Wiesen, Moore, selbst einzelne Kirchtürme als Winterquartier für Fledermäuse, aber auch viele Äcker, auf denen etwa der Feldhamster vorkommt.
In Deutschland gibt es derzeit über 4500 Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiete und über 740 Vogelschutzgebiete, die sich zum Teil überschneiden und über 15,5 Prozent der Landesfläche einnehmen. Auf die EU gerechnet umfasst das Natura-2000-Netzwerk heute 18 Prozent der Landes- und mehr als neun Prozent der Meeresfläche.
Kein Schutz für alle
Das Problem: So gut wie gedacht funktionieren diese Schutzgebiete nicht. Zumindest nicht für alle Arten gleichermaßen. Was man auf der Wiese im Osten Sachsen-Anhalts beobachten kann, zeigt sich bundesweit auch an vielen anderen Stellen: Den meisten Schmetterlingen und vielen anderen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten geht es in den geschützten Gebieten genauso schlecht wie außerhalb davon. Aber woran liegt das? Die Flächen für die Natura-2000-Gebiete scheinen grundsätzlich gut ausgewählt, wie die Biologin Elisabeth Kühn, Koordinatorin des „Tagfalter-Monitorings“, feststellte. Dieses Bürgerforschungsprojekt läuft nun schon seit 2005 und liefert hilfreiche Daten für die Schmetterlingsforscher des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ). Eine Analyse von 2018 zeigte, dass die freiwilligen Schmetterlingsfahnder innerhalb der Schutzgebiete im Schnitt mehr Arten fanden als außerhalb. „Sie stellen offenbar tatsächlich einen guten Querschnitt von besonders wertvollen Flächen unter Schutz.“
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Dass die Schutzgebiete ihre Bewohner aber auch wirklich vor Unheil bewahren, ließ sich nicht zeigen: Bei der Veränderung der Populationszahlen über mehrere Jahre gab es keinen Unterschied. „Wir sahen über zehn Jahre einen deutlichen Rückgang von etwa zehn Prozent“, sagt Kühn. „Und der hat innerhalb der Schutzgebiete genauso stattgefunden wie außerhalb.“ Eine 2020 in der Zeitschrift Conservation Biology veröffentlichte Studie eines internationalen Forscherteams kam ebenfalls zum Schluss, dass viele der Schutzgebiete zumindest für Insekten wenig effektiv sind: Von 104 untersuchten Tagfalterarten kamen nur 27 in Schutzgebieten häufiger vor. Der Rest verharrt auch dort auf seinem oft niedrigen Niveau. Bei Vögeln dagegen war nahezu die Hälfte der Arten in Gegenden mit vielen Natura-2000-Gebieten wesentlich stärker vertreten als in kaum geschützten Regionen.
Den Grund dafür konnten die Forscher nicht belegen, sie haben aber einen starken Verdacht: Grünland und andere offene Lebensräume in den Natura-2000-Gebieten werden zu oft mangelhaft gepflegt. Soll heißen: Sie werden entweder zu viel bewirtschaftet – zu viel gedüngt, zu häufig gemäht, zu viel Stickstoff aus umliegenden Feldern wird hineingespült. Oder zu wenig. Wie hier, im Falle der alten Streuobstwiese an der Saale. Tiere müssten hier weiden, einmal im Jahr müsste sie gemäht werden. Passiert das nicht, verflechten sich die Gräser, ein undurchdringlicher Filz entsteht. Vorher offene Stellen am Boden, die viele Falter brauchen, um sich aufzuwärmen oder auf Weibchen zu warten, verschwinden. Die Pflanzen werden größer und sorgen so für mehr Schatten und Kälte. Wärmeliebende Gewächse verschwinden – und damit die Falter, die von ihnen abhängen. „Bisher orientieren sich die Managementmaßnahmen für Schutzgebiete oftmals an den Bedürfnissen anderer Gruppen, zum Beispiel von Vögeln“, sagt Elisabeth Kühn. „Und davon profitieren Tagfalter nicht unbedingt.“
Spezialisten nicht vergessen
Besonders hart trifft eine solche Missachtung ihrer Bedürfnisse die Spezialisten unter ihnen. Etwa den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling, ein kleiner, eher unscheinbarer Schmetterling mit braunen Flügeln. Zwei Dinge sind in seinem Leben unentbehrlich: ein Gewächs, der Große Wiesenknopf, und eine Ameise, die Rote Gartenameise. Nur in die Blüten dieser Pflanze platziert er seine Eier, aus denen sich dann die Raupen entwickeln. Sind die groß genug, lassen sie sich zu Boden fallen und verströmen einen süßlichen Honigduft, unwiderstehlich ausschließlich für die Gartenameise. Die schleppt die Raupen als scheinbar sprudelnde Honigquelle in ihren Bau. Dort fressen sich die Raupen so lange satt, bis sie sich verpuppen – und schließlich zum Schmetterling werden. Wo Pflanze oder Ameise fehlen, fehlt auch der Bläuling.
Josef Settele, Agrarökologe und Schmetterlingsspezialist am UFZ und Co-Autor der genannten Studie, schlussfolgert daraus: „Wenn wir die Ziele des Naturschutzes definieren, sollten wir deshalb unseren Blick stärker als bislang auf die Insekten lenken.“ Man könnte auch sagen: Es müssten überhaupt klarere Ziele verfolgt werden. Denn mit dem Unterschreiben eines Dokuments, welches eine Fläche als Schutzgebiet ausweist, ist es nicht getan. Zwar verlangt die FFH-Richtlinie eindeutig einen Managementplan und eine Zielformulierung. Doch in der Praxis sind diese oft zu ungenau oder werden nicht befolgt. Die Verantwortlichen müssten sich viel konkreter als bisher überlegen, welche Art man bewahren will und was diese braucht. Und gleichzeitig den ganzen Lebensraum im Blick behalten, um Zielkonflikte zu vermeiden. Die Natur einfach machen lassen, ist beispielsweise für die Kernzone eines Nationalparks, wo wieder eine Art Urwald entstehen soll, der richtige Weg. Für Offenflächen, die Insekten oder Bodenbrütern Lebensraum bieten und oft mitten in der Kulturlandschaft liegen, ist Nichtstun dagegen kontraproduktiv.
Für andere Arten haben die verschiedenen Schutzgebiete hierzulande durchaus einige Erfolge aufzuweisen – Seeadler, Kranich, Wildkatze und Biber geht es unter anderem Dank geschützter Flächen deutlich besser; Millionen Zugvögel wären ohne die Obhut von Vogelschutzgebieten auf ihren Routen in den Süden zum Abschuss freigegeben, deutlich mehr Moore und Feuchtgebiete ohne Naturschutzbestimmungen trockengelegt worden. „Ohne Schutzgebiete wäre die Situation vieler Arten ungleich dramatischer“, sagt etwa die Ökologin Vera Luthardt von der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung in Eberswalde. Doch in der Gesamtschau geht Deutschland so nachlässig mit seinen sensiblen Zonen um, dass sich sogar die EU-Kommission eingeschaltet hat.
Bereits vor fünf Jahren läutete sie ein Verfahren wegen Vertragsverletzung ein, im Februar 2021 verklagte die Kommission Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Damit tritt die dritte Stufe eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens in Kraft, das schon 2015 eingeleitet worden war. Konkret geht es dabei um die mangelhafte Umsetzung der FFH-Richtlinien und damit den Schutz von Natura-2000-Gebieten. Für die deutschen Schutzgebiete fehlten ausreichend detaillierte und messbare Ziele, der Zustand der Flächen leide, so ihre Kritik. Außerdem habe Deutschland eine „bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen“. Und auch die Öffentlichkeit werde vielerorts nicht ausreichend darüber informiert, was in den geschützten Gebieten erlaubt ist und was nicht. Weil die bisherigen Bemühungen der Politik nach Ansicht der Behörde „unzufriedenstellend und unzureichend“ waren, beschloss die EU-Kommission im Dezember 2021, die Bundesrepublik erneut zu verklagen, da sie insbesondere blütenreiche Flachland- und Bergmähwiesen nicht ausreichend schützt und damit den Anforderungen der Habitatrichtlinie nicht nachkommt. Wird das Problem weiterhin nicht behoben, drohen dem Bund im Falle einer Verurteilung hohe Strafen. Ähnlich hohe wie sie beim Verstoß gegen die zugelassenen Höchstmengen an Dünger und Nitrat im Raum standen. Damals war es um 860.000 Euro gegangen – am Tag.
„Reine Paper-Parks“ seien viele der deutschen Schutzgebiete, gibt auch Magnus Wessel von der Naturschutzorganisation BUND zu verstehen. Gemeint sind damit Zonen, die zwar auf dem Papier unter besonderer Obhut stehen, in der Realität aber kaum einen Effekt haben. Auf bis zu zwei Drittel der FFH-Gebiete könne das hierzulande zutreffen, schätzt er. Warum nicht mehr getan werde? Weil das Personal fehle, um Regeln umzusetzen und für Konsequenzen zu sorgen, wo etwa Wiesen unerlaubt in Äcker umgewandelt werden. Oder weil es am Willen mangele, etwas zu ändern.
Fast 70 Prozent in unzureichendem Zustand
Deutlich wird das für Wessel an den offiziellen Vorgaben für FFH-Flächen. Für den „guten Erhaltungszustand“ muss demnach gesorgt werden, es gilt das „Verschlechterungsverbot“. Außerdem darf nichts getan werden, was Arten in schlechtem Zustand die zukünftige Erholung blockieren könnte. Für Ackerflächen bedeutet das nach Angaben vieler der zuständigen Landesministerien: Die „gute landwirtschaftliche Praxis“ reicht meist aus, sprich: das, was generell bislang auf dem Feld erlaubt ist, also auch der Einsatz von chemischen Pestiziden und Düngern. „Was ‚gut‘ ist, ist da natürlich relativ und wird oft nicht konkretisiert“, sagt Wessel. Im jüngsten „Bericht zur Lage der Natur“ von 2020, herausgegeben vom Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz, wird festgestellt, dass die eingesetzten Substanzen wesentlich für den Artenschwund verantwortlich sind. Und auch sonst bestätigt die Analyse den Eindruck des Umweltschützers: Aktuell sind knapp zwei Drittel der Tiere und Pflanzen und fast 70 Prozent der Lebensräume, die durch die europäische FFH-Richtlinie geschützt sind, in einem „unzureichenden“ oder „schlechten Zustand“.
Mehr für die FFH-Gebiete selbst zu tun und zum Beispiel problematische Chemikalien darin zu verbieten, sei zwar laut Wessel „ein erster Schritt“. Um bedrohte Arten aber wirklich zu erhalten, reiche das nicht aus. Er fordert daher, einen Schritt weiterzugehen: „Bei vielen Schutzmaßnahmen sollten wir nicht mehr zwischen Schutz- und Schmutzgebieten trennen.“
Die „Landschaft als Ganzes sehen“ und „Integrativen Naturschutz“, so nennt das Ökologieprofessorin Vera Luthardt. Demnach dürfe man nicht nur einzelne kleine Flächen im Auge behalten, sondern die gesamte Umgebung, in die sie eingebettet sind. Ein typisches Beispiel sei die kleine Feuchtwiese mit seltenen Orchideen. Die werde mit viel Aufwand gehegt und gepflegt, dennoch verschwinde eine Orchidee nach der anderen. Unzählige Ehrenamtliche versuchten, die zu retten, hätten jedoch kaum eine Chance. Denn die Wiese ist eingebettet in eine Umgebung, die entwässert und intensiv landwirtschaftlich genutzt wird. Kurz: Selbst wenn man auf kleinen Inseln bestimmte Methoden verbietet, nützt das wenig, wenn man außerhalb davon weitermacht wie bisher.
Wie das praktisch aussehen kann? „Man muss alle, die in einem Gebiet wirtschaften, an einen Tisch holen, Eigentümer und Nutzer“, sagt Luthardt. „Viele Landwirte wissen ja, dass das, was der Natur auf den Flächen nützt, langfristig auch der Bewirtschaftung dient. Wenn die sich um das Wasser, den Boden und die Insektenvielfalt kümmern, hat das für alle einen positiven Effekt.“ Weigerten sich einzelne Eigentümer, sich an den Maßnahmen zu beteiligen, so die Expertin, müsse man notfalls zu staatlichen Regularien greifen. Beim Autobahnbau funktioniere das ja auch. Will da einer nicht verkaufen, wird enteignet. Erst kürzlich hatte eine Anfrage an das Bundesverkehrsministerium erbracht, dass seit 2009 bundesweit mehr als 1600 Enteignungsverfahren für den Bau von Fernstraßen durchgeführt wurden. „Warum sollte das beim Wasser, unserem Lebenselixier, nicht möglich sein?“
Vorbild für solche „Landschaftseinheiten“ sind aus ihrer Sicht die Biosphärenreservate wie es sie an 16 Stellen in Deutschland gibt. Im Unterschied etwa zum Nationalpark, der vom Menschen möglichst ungestört bleiben soll, ist darin prinzipiell alles zulässig, was auch außerhalb davon erlaubt ist. Die Kommunen und Landnutzer verschreiben sich jedoch gemeinsam dem nachhaltigen Umgang mit der Umwelt und richten ihr Wirtschaften danach aus. „Das zieht viele an, die so eine Lebensart erproben wollen mit Start-ups, Initiativen, Vereinen, alternativen Lebensmodellen“, erklärt die Ökologin. So gebe es in diesen Regionen etwa mehr Ökolandwirte als anderswo. Eine Verwaltung behält das Reservat als Ganzes im Blick und entwickelt Ideen zur Weiterentwicklung. Die Reservate sind damit Modellgebiete, in denen ausprobiert werden soll, wie das Zusammenleben von Mensch und Natur gelingen kann. Und anders als im FFH-Gebiet oder kleinen Naturschutzgebieten (NSG) schaut man dabei nicht nur auf die einzelne Wiese, sondern auf ganze Gebiete: die ganze Rhön, den ganzen Spreewald, die ganze Mittelelbe-Region. „Da sind dann auch degradierte oder geschädigte Flächen mit drin, nicht nur die, die von vornherein als schützenswert gelten.“ Eigentlich, so Luthardts Vision, müsste sich jede Gemeinde, jedes Bundesland als Biosphärenreservat verstehen.
300 Kilometer nordöstlich des Saaleufers, kurz vor der polnischen Grenze, Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, am Rand des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin, liegt der Hof der Hradetzkys. Hier weiß man, wie das geht, nützen und schützen zugleich. Und welche Rolle auch hier den Rindern zukommt. 150 davon haben sie in ihrem Betrieb „Stolze Kuh“, mitten im Nationalpark Unteres Odertal. Auf den Wiesen grasen Allgäuer Braunvieh, Tiroler Grauvieh, Schwarzbunte Niederungsrinder und Angler Rotvieh und halten so die Flächen frei für die Schwarzstörche, See- und Fischadler, die solch offenes Land zum Brüten brauchen. „Milch aus dem Nationalpark“, so bewirbt die Familie ihre Produkte.
Kuhweide im Nationalpark
Eine andere Chance hätten sie damals gar nicht gehabt, als auf die geschützten Flächen zu gehen, erzählt Anja Hradetzky rückblickend. Sie wirkt bestimmt, wie eine, die anpacken kann und für ihre Ideale kämpft. Als sie und ihr Mann vor sieben Jahren Landwirte werden wollten, waren beinahe alle Ländereien in der weiteren Umgebung vergeben, die Pachten für die wenigen noch freien zu hoch. Allein die Flächen, die unter Schutz standen, wollte kaum einer haben. Wegen der Vorschriften: Nur eine Kuh pro Hektar ist dort erlaubt, man darf keinen Ackerbau betreiben, erst nach dem 1. Juli mähen und nicht nachsäen, keinen Dünger ausbringen. „Natürlich wussten wir, dass das Land weniger Ertrag liefert“, sagt sie. Entsprechend günstig war die Pacht pro Hektar, weniger als die Hälfte kostet sie bis heute im Vergleich zu den umliegenden Flächen.
Doch das Experiment gelang. Inzwischen haben Hradetzkys acht Angestellte, stellen Fleisch, Wurst und Milchprodukte her, alles im Nationalpark produziert. Ein „Arbeiten mit der Natur, nicht gegen sie“ nennen sie das. Die Kühe grasen immer auf der Weide, anstatt im Stall Silage zu fressen wie sonst üblich. Das Futter für den Winter kommt vom eigenen Feld außerhalb des Parks statt vom Hersteller aus der Ferne. Die Milch der Kühe wird mit den Kälbern geteilt statt allein für den Verkauf gezapft.
Die Möglichkeit, auf Naturschutzflächen eine solche Wertschöpfung zu generieren, begeistert Hradetzkys bis heute. So haben die Flächen einen Mehrfachnutzen für Mensch und Natur – ganz im Sinne von Experten und Forscherinnen wie Wessel oder Luthardt. Doch das System ist noch nicht so weit, dass diese vielfache Wertschöpfung angemessen honoriert wird. Der Nachbar, ein Biobauer, der seine Tiere aber im Stall füttert, verdient deutlich mehr. „Den ganzen Zusatznutzen, den wir für die Natur erbringen, den Schutz der Insekten und Vögel, die CO2-Speicherung in den Wiesen und Mooren, den zahlt uns ja keiner“, sagt die 33-Jährige. Einen Zuschuss für ihre Weide, die sie „extensiv“, also behutsam nutzen, bekommen sie nicht.
Auch auf der Schmetterlingswiese an der Saale standen einmal Wiederkäuer, doch die waren irgendwann verschwunden, weil sie nicht genügend eingebracht hatten. „Grenzertragsflächen“ werden solche Gebiete genannt: Landwirtschaft wäre zwar möglich, sie lohnt sich nur nicht. Würde der Naturschutz hingegen mehr honoriert, könnte es sich auszahlen, hier wieder Galloway-Rinder zu halten. Die könnten den Bläulingen den Lebensraum erhalten, einem Bauern ein Einkommen sichern und so dafür sorgen, dass die intensive Landwirtschaft an anderer Stelle zurückgefahren werden kann. Und damit die Natur gleich mehrfach schützen.
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