Schiffsanstriche, die das Zellgift Tributylzinn (TBT) enthalten, sind ab Januar 2003 weltweit verboten. Eine entsprechende Konvention hat die International Maritime Organisation (IMO) der Vereinten Nationen jetzt verabschiedet.
Auf Schiffsrümpfen bildet sich unter Wasser durch so genanntes Biofouling ein Bakterienfilm, an dem sich weitere Meeresorganismen wie Kieselalgen oder Muscheln anlagern. Die Außenhaut von Schiffen wird dadurch immer rauer, die Schiffe verbrauchen mehr Treibstoff und sind immer schlechter zu manövrieren. Um den Bewuchs zu verhindern, setzen Reedereien Anti-Fouling-Anstriche mit Tributylzinn (TBT) ein.
Bereits in den 70er Jahren entdeckten Wissenschaftler jedoch, dass TBT und seine Abbauprodukte Di- und Monobutylzinn schon in geringen Mengen in den Hormonhaushalt kleinerer Wassertiere eingreifen und etwa zu Deformationen bei Austern und Geschlechtsveränderungen bei Schnecken führen.
Umweltverbände begrüßten das Verbot. Kritik erntete die IMO jedoch von der ORTEP, einer internationalen Organisation der Hersteller von Organozinnverbindungen, zu denen auch TBT zählt. Laut ORTEP könnten weniger wirksame Schiffsanstriche künftig an der Verbreitung fremder Arten rund um den Globus schuld sein. In der Vergangenheit sorgten im Ballastwasser von Schiffen eingeschleppte Arten wie die Zebramuschel bereits für gravierende Schäden in heimischen Ökosystemen. Die Kosten für die Entfernung alter Schiffsanstriche werden auf rund eine Milliarde US-Dollar geschätzt.
Almut Bruschke-Reimer





