Die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten sich künftig in ihrem Leistungsangebot stärker unterscheiden, um den Patienten mehr Wahlmöglichkeiten anzubieten. Zu diesem Ergebnis führt eine aktuellen Studie des Forschers Eberhard Wille im Auftrag der Akademie für Technikfolgenabschätzung .
?Die Situation der Versicherten gleicht derzeit der von Fernsehzuschauern, die mehrere Programme empfangen, auf denen überall dasselbe läuft?, so der Mannheimer Gesundheitsökonom, der auch stellvertretender Vorsitzender des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen ist. Ein starrer, für alle Versicherten einheitlicher Leistungskatalog kann den unterschiedlichen Wünschen der Patienten nicht entsprechen. Wille schlägt deshalb vor, den gesetzlichen Krankenkassen flexible Möglichkeiten zu geben, neben einem einheitlichen Katalog von Grundleistungen kassenspezifische Satzungsleistungen anzubieten. Die Grundleistungen würden wie bisher solidarisch in der GKV finanziert, die Satzungsleistungen solidarisch innerhalb einer Kasse. Als Satzungsleistungen würden sich gut planbare Leistungen wie etwa Vorsorgekuren, aber auch alternative Heilverfahren oder künstliche Befruchtungstechniken eignen. Sie hätten den Vorteil, dass sie nicht in den umstrittenen Risikostrukturausgleich eingingen, weil sie nicht einheitlich von allen Kassen angeboten würden. Wahlleistungen sollten dagegen weiterhin nur von der Privaten Krankenversicherung (PKV) angeboten werden. Damit bliebe die Trennung zwischen GKV und PKV erhalten, gleichzeitig würde der Wettbewerbsspielraum der gesetzlichen Kassen aber erweitert.
Umfragen zeigten, dass 75 Prozent der Versicherten am bestehenden, solidarisch finanzierten Kassensystem festhalten wollen, so Wille. Die Mehrheit würde sogar lieber höhere Beiträge bezahlen, als Leistungseinschnitte hinzunehmen. Deshalb möchte er an den Eckpfeilern der GKV nicht rütteln, sondern das System durch mehr Wahlmöglichkeiten attraktiver machen und damit stabilisieren. Gleichzeitig hält es Wille für unabdingbar, zahlreiche versicherungsfremde Leistungen wie das Erziehungsgeld oder Haushaltshilfen aus der Krankenversicherung herauszunehmen, um die Beiträge zur Krankenversicherung langfristig zumindest stabil zu halten. Diese Leistungen sollten künftig direkt vom Staat übernommen und eventuell aus anderen Finanzquellen, etwa einer höheren Mehrwertsteuer oder einer höheren Tabak- und Alkoholsteuer finanziert werden. In Kombination mit der international üblichen Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel auf sieben Prozent könnte die GKV nach seinen Berechnungen um insgesamt 27 Milliarden Mark oder rund 1,4 Prozentpunkte entlastet werden.
Das Gutachten von Prof. Wille ist Teil des Projektes der TA-Akademie ?Szenarien für mehr Selbstverantwortung und Wahlfreiheit im Gesundheitswesen?. Im März 2002 soll auf der Basis der beiden bisher erschienenen Gutachten eine eigene Studie der TA-Akademie zur Zukunft der Gesetzlichen Krankenversicherung präsentiert werden. ?Um selbstverantwortlich handeln zu können, brauchen Patienten nicht nur Information, sondern auch mehr Wahlmöglichkeiten bei den Leistungen,? so Diethard Schade, Direktor an der TA-Akademie im Bereich Infrastruktur zu den Kernthesen der Studie. Das Projekt wird finanziell unterstützt von der Landesärztekammer Baden-Württemberg, dem Sozialministerium Baden-Württemberg und der Gottlieb Daimler- und Karl Benz-Stiftung.
Markus Geckeler





