Die europäische Natur schwächelt. Menschliche Einflüsse wie Landwirtschaft, die Trockenlegung von Mooren und die Begradigung von Flüssen haben mittlerweile dazu geführt, dass sich 80 Prozent der hiesigen Lebensräume und 70 Prozent der Böden in einem schlechten Zustand befinden. Außerdem sind zehn Prozent aller Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht. Doch nun soll eine neue EU-Verordnung, das sogenannte „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“, dabei helfen, Europas verlorengegangene Natur zurückzuholen. Spricht sich das Europäische Parlament Anfang 2024 für das Gesetz aus, tritt es nach einem langen bürokratischen Prozess offiziell in Kraft.
Das steht drin
Das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ (Nature Restoration Law, kurz: NRL) würde die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, bis zum Jahr 2030 mindestens 20 Prozent ihrer Land- und Meeresflächen zu renaturieren, dort also schädliche menschliche Einflüsse rückgängig zu machen. Konkret bedeutet das zum Beispiel, trockengelegte Moore wiederzuvernässen, mehr Grünflächen in Städten zu schaffen und Barrieren zu beseitigen, die europäische Flüsse aktuell am freien Fließen hindern, darunter Dämme und Wehre. Insgesamt sollen so bis zum Jahr 2030 rund 25.000 Kilometer frei fließende Gewässer in der europäischen Union entstehen.
Des Weiteren sieht das NRL vor, schädliche Pestizide und Düngemittel in der Landwirtschaft zu reduzieren oder sogar gänzlich auf sie zu verzichten. So sollen sich die Bestände wichtiger Bestäuber wie Bienen langfristig wieder erholen. Andere Maßnahmen wie die zunehmende Vernetzung von Lebensräumen und ein Totholz-Soll in natürlichen Wäldern sollen die biologische Vielfalt auch bei anderen Tier- und Pflanzenarten wieder ankurbeln. Indem die EU-Mitgliedsstaaten schrittweise ihre Renaturierungsbemühungen erhöhen, sollen bis 2050 schließlich alle Ökosysteme wieder wild gemacht worden sein, die einer solchen Wiederherstellung bedürfen.
Das bringt es
All das klingt auf dem Papier zwar nach einer guten Sache, doch kann das geplante NRL tatsächlich das erreichen, was es sich vornimmt? Das haben Forschende um Daniel Hering von der Universität Duisburg-Essen nun eingehend geprüft. Dafür haben sie zunächst die bisherigen Erfolge anderer europäischer Umweltrichtlinien analysiert und darauf aufbauend dann die Erfolgsaussichten des NRL bewertet. Dabei stellten sie unter anderem fest, dass frühere Verordnungen häufig an formalen Aspekten gescheitert sind – wie einer zu schwammigen Formulierung des Gesetzestextes oder Hürden bei der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Doch die aktuelle Verordnung könnte anders sein: „Mit der Konstruktion des NRL umgeht die EU-Kommission mehrere Fallstricke, die die Umsetzung europäischer Politiken und Verordnungen oft behindern“, erklärt Hering. „Die Verordnung definiert klare Ziele und Zeitpläne und legt die Umsetzungsschritte fest. Sie muss zudem nicht, wie eine Richtlinie, formal in nationales Recht umgesetzt werden und spart damit Zeit.“ Für den Gesetzestext an sich gibt es also schon einmal einen Daumen hoch von Forschungsseite. Doch bei der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten könnten die Aussichten bereits deutlich schlechter stehen. „Während die Ziele des EU-Gesetzes genau definiert und verbindlich sind, müssen die Schritte zu ihrer Erreichung im Detail von den europäischen Ländern entschieden und durchgeführt werden, und die meisten von ihnen sind freiwillig“, erläutert Herings Kollege Josef Settele vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ).





