Ozeane bedecken fast drei Viertel unseres Planeten, sie sind wichtige Klimapuffer, bergen einen großen Teil der irdischen Artenvielfalt und sind wichtige Bestandteile der irdischen Stoffkreisläufe. Doch Klimawandel, Umweltverschmutzung und Übernutzung beeinträchtigen diesen wichtigen Lebensraum – auch, weil der Meeresschutz bislang eine große Lücke hatte: Während in nationalen Gewässern verschiedene Regeln gelten und es dort bereits einige Meeresschutzgebiete gibt, war die hohe See bisher ein weitgehend rechtsfreier Raum.
Ein Rechtsrahmen für die Nutzung internationaler Gewässer
Das hat sich nun geändert: Nach fast zwei Jahrzehnten der Verhandlungen ist am 17. Januar 2026 das Hochseeschutzabkommen im Rahmen der UN-Seerechtskonvention (Agreement on the Conservation and Sustainable Use of Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction – BBNJ) in Kraft getreten. Damit hat sich die internationale Gemeinschaft erstmals auf einen umfassenden globalen Rechtsrahmen geeinigt, der die marine Biodiversität außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse schützen soll. Es gibt der internationalen Gemeinschaft ein rechtsverbindliches Instrument an die Hand, die marine Artenvielfalt und die Ökosysteme des Meeres auch auf hoher See zu schützen. „Das Abkommen ist auch nach internationalem Recht bindend. Das heißt, dass sich Staaten einander bei Nichteinhaltung voraussichtlich vor einer speziellen Kammer beim Internationalen Seegerichtshof verklagen könnten”, erklärt Alice Vadrot, Professorin für Internationale Beziehungen und Umwelt an der Universität Wien.
Am 19. Juni 2023 hatten die Vertragsstaaten der UN den Vertragstext beschlossen und offiziell verabschiedet. Inzwischen haben 145 Staaten das Meeresschutzabkommen unterzeichnet, darunter auch die meisten EU-Länder und die USA, nicht aber Russland. Damit das Abkommen in Kraft treten konnte, musste es noch durch mindestens 60 Länder ratifiziert werden. Dies war vor rund einem halben Jahr der Fall. Nach einer 120-tägigen Frist ist der Vertrag nun internationales Recht und tritt in Kraft. 81 Staaten haben ihn ratifiziert, für Deutschland steht diese finale Zustimmung noch aus, soll aber bis Mitte 2026 erfolgen. Auch Österreich und die Schweiz haben den Vertrag noch nicht ratifiziert. Dies müsse nun möglichst schnell geschehen, sagt McLellan: “Ihre Teilnahme wird nicht nur das politische Gewicht erhöhen, sondern auch multilaterale Führungsstärke und Glaubwürdigkeit in einer Zeit demonstrieren, in der Multilateralismus zunehmend unter Druck steht.”
Die vier Kernthemen des Hochseeschutzabkommens
Konkret umfasst das neue Hochseeschutzabkommen vier Bereiche. Im ersten liefert es erstmals einen rechtlichen Rahmen, um Meeresschutzgebiete auch auf hoher See einzurichten. Bisher war dies in internationalen Gewässern nur durch regionale Übereinkommen oder gar nicht möglich. Das Abkommen schafft nun die Möglichkeit, auch diese riesigen Gebiete, die den größten Teil der Ozeane ausmachen, zu schützen. Wichtig ist dies auch, um das Ziel des 2022 beschlossenen globalen Biodiversitätschutz-Abkommens zu erreichen, bis 2030 30 Prozent der Land- und Ozeanflächen unter Schutz zu stellen. Ein zweites Thema ist eine gerechtere Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen des Meeres ergeben: Bisher profitieren fast nur die reichen Länder mit den entsprechenden Mitteln für eine Erschließung davon, jetzt soll ein Vorteilsausgleich auch den Entwicklungsländern einen Teil des Kuchens sichern. Als drittes sieht das Abkommen einen Transfer von Knowhow und marinen Technologien an die bisher benachteiligten Länder vor.
Das vierte und nach den Schutzgebieten wichtigste Kernthema des Hochseeschutzabkommens sind verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Eingriffen in die Meeresumwelt. Konkret bedeutet dies: Wenn ein Staat oder Akteur Aktivitäten im Ozean planen, müssen sie nachweisen, dass dies der Meeresumwelt nicht schadet. “Hier ist es wichtig, dass die Verpflichtung zu Umweltverträglichkeitsprüfungen sich nicht nach dem Ort der Aktivität richtet, also möglicherweise nationalen Gewässer, sondern nach den möglichen Auswirkungen also eventuellen Schäden in internationalen Gewässern. Das ist ein Meilenstein im internationalen Recht und eine fast überraschend wirkende Einschränkung von nationaler Souveränität”, erklärt Vadrot. “Andere Staaten können also in Zukunft vom Küstenstaat Umweltverträglichkeitsprüfungen für Aktivitäten in nationalen Gewässern einfordern, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass internationale Gewässer negativ betroffen sind.”
Quelle: UN, Science Media Center, Ocean Care, Umweltbundesministerium





