Kaum ein anderes Pestizid ist so umstritten wie Glyphosat. Das Unkrautvernichtungsmittel ist das in der Landwirtschaft weltweit am häufigsten eingesetzte Herbizid. Seit seiner Markteinführung durch Monsanto im Jahr 1974 wurden bereits 8,6 Milliarden Kilogramm dieses Mittels auf Feldern versprüht. Eingesetzt wird es vor allem nach der Aussaat und beim Anbau von Nutzpflanzen wie Baumwolle, Mais und Sojabohnen, die gentechnisch gegen Glyphosat immun gemacht wurden.
Was waren die Streitpunkte?
Das Problem: Im Jahr 2015 stufte die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO das Glyphosat offiziell als wahrscheinlich krebserregend ein. Begründet wurde dies mit Studien, bei denen das Pestizid DNA- und Chromosomenschäden in menschlichen und tierischen Zellen auslöste. Zudem führte Glyphosat bei Mäusen und Ratten zu verschiedenen Krebstumoren.
Im Gegensatz dazu fanden zwei andere EU-Behörden, die Agenturen für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und für Chemikalien (ECHA) keinen Grund für Besorgnis. Auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärte Glyphosat bei korrektem Einsatz für unbedenklich – übernahm in seinen Gutachten aber ganze Passagen wörtlich aus Unterlagen des Herstellers Monsanto. Weil Glyphosat alle Wildkräuter in seinem Wirkungsbereich abtötet, trägt es zudem dazu bei, die Agrarlandschaft ökologisch zu verarmen und gilt als Mitverursacher des Rückgangs von Insekten und Vögeln.
Der Zulassungsstreit – und die Entscheidung
Akut ist dieser Streit deshalb, weil die Zulassung für Glyphosat bereits 2016 ausgelaufen ist. Sie wurde notdürftig verlängert, weil sich die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten monatelang nicht darauf einigen konnten, ob das Herbizid neu zugelassen werden soll und wenn ja, wie lange. Auch innerhalb der Noch-Bundesregierung herrscht Uneinigkeit: Während das Umweltministerium unter Barbara Hendricks (SPD) gegen die Zulassungsverlängerung des Pestizids ist, ist das Landwirtschaftsministerium dafür. In bisherigen Abstimmungen enthielt sich Deutschland daher.
Doch jetzt ist die Entscheidung gefallen: Nachdem die EU-Vertreter sich auf eine Reduzierung der Laufzeit für eine Neuzulassung auf fünf Jahre geeinigt hatten, wurde gestern in einer Abstimmung im zuständigen Ausschuss der EU-Kommission erstmals die erforderliche Mehrheit erreicht. Dabei stimmten 18 Staaten für eine erneute Zulassung für fünf Jahre, darunter auch Deutschland. Neun Länder stimmten dagegen, darunter Frankreich, Italien und Österreich. Portugal enthielt sich.





