Eigentlich sind die Regeln klar: Seit dem 24.Juli 2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei Händlern zurückgeben – und zwar auch dann, wenn sie diese Geräte anderswo gekauft haben. Voraussetzung ist, dass diese Händler Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Außerdem sind Unternehmen verpflichtet, ihre Kunden über diese Rücknahmemöglichkeit aufzuklären.
Aber wie steht es mit der Umsetzung dieser Vorgaben? Das haben nun, knapp ein Jahr nach Einführung der Neuregelung, Tester der Deutschen Umwelthilfe (DUH) untersucht. Dafür führten sie bundesweite Testbesuche in Elektrofachmärkten, Warenhäusern, Möbelhäusern und Baumärkten durch. Bei diesen prüften sie, ob und wie die Aufklärung über die Elektrogeräte-Rücknahme stattfand und ob die Geräte zurückgenommen wurden.
Rücknahme verweigert
Das Ergebnis fiel eher mau aus: Die Tester fanden zahlreiche Gesetzesverstöße gegen die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten und eine mangelhafte Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten. Bei insgesamt neun von 25 untersuchten Händlern konnten Elektrokleingeräte nicht oder nur nach mehrmaliger Nachfrage “ausnahmsweise” abgegeben werden. Besonders schlecht schnitten Galeria Kaufhof, Sconto, Conrad Electronic und Obi ab. Sehr gut dagegen Globus Baumarkt, Medimax und Hellweg.
So hieß es bei Galeria Kaufhof, dass eine Rückgabe nur möglich sei, wenn auch ein Neugerät gekauft wird. Bei Sconto wollte das Verkaufspersonal nur Gerätearten zurücknehmen, die auch zum Angebot von Sconto gehören. Dabei ist die Abgabe von Kleingeräten unter 25 Zentimetern nicht an den Neukauf eines Gerätes oder das Produktsortiment im Laden gebunden.
“Es kann nicht sein, dass große Handelsunternehmen die Rücknahme von alten Elektrogeräten verweigern. Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe für ein Fehlverhalten”, kritisiert Thomas Fischer von der DUH. “Zudem ist es an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass Handelsverbände die Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten mit dem Hinweis auf die geringen Sammelmengen, für überflüssig halten, während sie den Kunden eine Abgabe verweigern und so schwer wie möglich machen.”
Kaum Information für die Kunden
Auch die Aufklärung der Kunden fand in vielen Läden kaum oder gar nicht statt: Bei Conrad Electronic, Bauhaus oder Galeria Kaufhof waren keine schriftlichen Informationen auffindbar. Beim B1 Discount Baumarkt war die Rücknahme erst möglich, nachdem das Personal durch den Testbesucher auf das vorhandene Hinweisschild aufmerksam gemacht wurde.





