Der größte Teil der Weltmeere sind internationale Gewässer. Diese Gebiete liegen jenseits der ausschließlichen Wirtschaftszonen der Länder, die bis 370 Kilometer vor der Küste reichen – und waren bisher ein weitgehend rechtsfreier, kaum geschützter Raum. Zwar gibt es Abkommen und Gremien für verschiedene Teile der Weltmeere wie den Antarktisvertrag oder für spezielle Nutzungen wie den Walfang oder den Tiefseebergbau. Doch Beschlüsse in diesen Gremien erforderten meist einen Konsens der Mitgliedstaaten, was einzelnen Ländern die Möglichkeit einer Blockade zugunsten eigener Interessen gab. Als Folge sind bisher nur rund ein Prozent der Hochsee als Schutzgebiet ausgewiesen.
Historische Einigung
Das aber wird sich ändern: Im Dezember 2022 wurde beim UN-Biodiversitätsgipfel beschlossen, dass bis 2030 mindestens 30 Prozent der Hohen See unter Schutz gestellt werden sollen. Ohne ein verbindliches Abkommen zum Schutz der Hohen See standen die Chancen auf eine Umsetzung jedoch schlecht. Jetzt ist endlich, nach 20 Jahren des Verhandelns und Aufschiebens gelungen: Bei der Konferenz zum Schutz der Hochsee in New York haben sich die Mitgliedstaaten der UN auf den vorläufigen Vertragstext für das Hochseeabkommen geeinigt. Der endgültige Text wird nun noch einmal formell überarbeitet und in die Amtssprachen übersetzt. Dann erfolgt die formelle Annahme durch die Mitgliedsstaaten. Inhaltliche Änderungen oder Nachverhandlungen soll es aber nicht mehr geben, wie die Konferenzleitung mitteilte.
Das neue Hochseeabkommen schafft damit nun den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Hohen See und damit auch die Voraussetzung, um den Beschluss vom Dezember 2022 umzusetzen. “Dies ist ein historischer Tag für den Naturschutz und ein Zeichen, dass selbst in dieser gespaltenen Welt der Schutz der Natur und des Menschen über die Geopolitik triumphieren kann”, kommentiert Laura Meller von Greenpeace Nordic. “Wir begrüßen sehr, dass mit diesem Vertrag die Einrichtung von Schutzgebieten auf der Hohen See, dem größten Lebensraum der Erde, beginnen kann”, sagt auch Fabienne McLellan, Geschäftsführerin der Meeresschutzorganisation OceanCare.
Umweltverträglichkeitsprüfungen und Mehrheitsprinzip statt Konsens
Das neue Abkommen legt fest, dass es künftig ähnlich wie schon beim Klimaschutz oder der Biodiversität eine jährliche Vertragsstaatenkonferenz geben wird, in der konkrete Maßnahmen zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Hohen See und der Tiefsee verhandelt und beschlossen werden. Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich im neuen Abkommen zudem zu einer umfangreichen Berichterstattung, was die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen und der Einhaltung der Regeln erhöht. Als besonders wichtig gilt zudem der Beschluss, dass viele Entscheidungen, darunter die Ausweisung neuer Schutzgebiete, künftig nicht mehr im Konsensprinzip, sondern mit einer Dreiviertelmehrheit getroffen werden können. “Solche Beschlüsse können also nicht mehr durch ein oder zwei Staaten blockiert werden, was seit vielen Jahren den Fortschritt in der Ausweisung von antarktischen Meeresschutzgebieten verhindert hat”, erklärt Stefan Hain vom Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) in Bremerhaven.





