Wer nach einem schweren Unfall längere Zeit bewusstlos ist, leidet seltener an so genannten posttraumatischen Belastungsstörungen. Offenbar bewahrt die Bewusstlosigkeit die Opfer schwerer Unfälle davor, bleibende Erinnerungen an das belastende Erlebnis zu bilden. Das entdeckte ein deutsches Forscherteam bei der Untersuchung von 46 Patienten mit schweren Kopf- oder Rückenmarksverletzungen. Ihre Ergebnisse stellen sie in der Fachzeitschrift BMC Psychiatry (Ausgabe vom 9. März) vor.
Patienten mit posttraumatischen Belastungsstörungen leiden an sich immer wieder aufdrängenden Erinnerungen an das Trauma. Schwere Verhaltensprobleme, Schlafstörungen und eine Erschütterung des Selbst- und Weltbildes können die Folge sein. Eine schwere Verletzung des Kopfes kann Menschen jedoch davor bewahren, eine posttraumatische Belastungsstörung zu entwickeln. Dieser Schutzmechanismus tritt jedoch nur auf, wenn die Patienten während des traumatischen Erlebnisses ihr Bewusstsein verlieren, wiesen die Wissenschaftler um Judith Glaesser von der Universität Konstanz nach.
31 Patienten der Studie hatten ihr Bewusstsein durch den Unfall für mindestens zwölf Stunden verloren, die anderen 15 Patienten hatten dagegen das Bewusstsein spätestens nach einer Stunde wiedererlangt. Zur Überraschung der Wissenschaftler litten nur 3 Prozent der Patienten, die sehr lange bewusstlos gewesen waren, an posttraumatischen Belastungsstörungen. In der Gruppe der Patienten, die rasch wieder zu sich kamen, waren es dagegen 27 Prozent.
Diese Unterschiede seien weder durch das Alter der Patienten, ihre Gedächtnisleistung, noch durch die Schwere der Verletzung zu erklären, so die Forscher. Geradezu das Gegenteil sei ja zu erwarten gewesen: Die Patienten, die lange im Koma lagen, hätten die schwersten Unfällen erlitten. Ob ein Patient eine Belastungsstörung erleidet oder nicht, hänge offenbar nicht mit der Schwere des Unfalls zusammen. Da die Studie nur wenige Probanden erfasste, wollen die Forscher ihre Ergebnisse noch mit größeren Fallzahlen untermauern.
ddp/bdw ? Karin Otzelberger





