Der Ort, an dem das Leben von über 70 000 Kindern seinen Anfang nahm, ist schmucklos und steril. Helles Kunstlicht strahlt von der Decke, die Lüftungen über den aufgeräumten Labortischen brummen. Eine junge Frau in weißem Kittel stellt eine Reihe von Petrischalen vor sich auf, Plastik an Plastik. Mit routinierten Bewegungen träufelt sie eine farblose und eine rosafarbene Nährflüssigkeit hinein. Den Eizellen, die sie morgen hineinsetzen wird, soll es gut gehen.
Ins „Novum Zentrum für Reproduktionsmedizin Essen” kommen Paare, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können: Etwa 2000 neue Paare kommen jedes Jahr in die Praxis von Mediziner Thomas Katzorke, eine der größten und ältesten in Deutschland. 1981 wurde Novum gegründet, 1984 das erste Baby dank In-vitro-Fertilisation (IVF) geboren.
Franz Kolodziej war von Anfang an dabei. Der Biologe ist der Laborleiter der Praxis und verantwortlich für die IVF. Zusammen mit seinen Kolleginnen legt er die Eizellen der Kundinnen in eine Petrischale und bringt sie mit den Spermien des Partners zusammen. Anschließend kommen die Schalen über Nacht in einen von drei Inkubatoren, groß wie Backöfen und körperwarm temperiert. Am nächsten Morgen, hofft Kolodziej, wird ein Spermium seinen Weg in die Eizelle gefunden haben. „Der Beginn des Lebens ist hier eine sehr technische Angelegenheit”, sagt er.
Zeugung im Brutschrank
Aber ist das, was sich da über Nacht entwickelt hat, wirklich schon ein Lebewesen? Oder handelt es sich nur um einen Zellhaufen, der das Potenzial hat, zu einem Menschen zu werden? Das ist eine kontrovers diskutierte Frage. Viele der Patientinnen des Novum Zentrums werden den Lebensbeginn ihres Kin- des sicherlich in den Wärme-Öfen des Novum-Labors verorten. Ulrich Martin ist da unsicher: „Die Frage ist erst einmal, wie definiert man menschliches Leben?”, sagt der Leiter des Arbeitsbereichs Molekulare Biotechnologie und Stammzellforschung der Medizinischen Hochschule Hannover. „Ist das schon ein individueller Mensch, der da im frühen Embryonalstadium existiert?”
Die Frage klingt spitzfindig, aber sie ist entscheidend. „Die Suche nach dem Anfangspunkt des menschlichen Lebens ist auch deshalb so virulent geworden, weil es heute bestimmte neue Zugriffsmöglichkeiten gibt”, sagt Minou Friele vom Institut für Wissenschaft und Ethik (IWE) in Bonn. Wird ein Embryo mithilfe von IVF künstlich erzeugt, kann man ihn seiner Mutter einsetzen, damit er zu einem Kind heranreift. Man kann ihn aber auch vorab mithilfe der Präimplantationsdiagnostik (PID) auf mögliche Schäden im Erbgut untersuchen und aussortieren. Im Juli 2011 wurde diese bis dahin verbotene Technik in Deutschland in eng begrenztem Rahmen zugelassen (siehe Kasten unten „PID – Was ist in Deutschland erlaubt?”).
Auch als Forschungsobjekte sind Embryonen seit Langem gefragt. Stammzellforscher wollen mithilfe embryonaler Zellen die Entstehung von Krankheiten nachvollziehen und langfristig Therapiemethoden entwickeln. Ulrich Martin erforscht unter anderem die Züchtung künstlicher Organe.
Stammzellforschung ist ein heiß diskutiertes Forschungsfeld, das viel Geld kostet und ebenso viel Geld einbringen könnte. Erst im Herbst vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof Patente auf embryonale Stammzellen verboten – mit der Begründung, dass man mit menschlichem Leben keinen Kommerz treiben sollte. In Zeitungen und Zeitschriften wurde das zum Teil bejubelt, zum Teil aber auch als Rückschlag für den Forschungsstandort Europa gedeutet. Grundlage für die gegensätzlichen Kommentare war auch eine unterschiedliche Einschätzung, welchen Wert das beginnende menschliche Leben hat.
VIER MEILENSTEINE DES BEGINNS
„Worum es in der Diskussion eigentlich geht, ist die Frage nach dem menschlichen Leben im Sinne eines moralisch in besonderer Weise schützenswerten Seins”, sagt Minou Friele, die am IWE die Nachwuchsgruppe Medizin und Ethik leitet. Ein Mensch gilt uns Menschen als besonders schutzwürdig. Man darf nicht nach Belieben mit ihm verfahren, muss seine Interessen, seine Menschenwürde wahren. Irgendwann im Laufe seiner Entwicklung erhält der werdende Mensch einen solchen moralischen Schutzanspruch. Doch wann genau der einsetzt, ist umstritten. „ Selbst in der Naturwissenschaft gibt es keinen tradierten Standpunkt dazu, ab wann ein menschliches Lebewesen existiert”, sagt der Stammzellforscher Ulrich Martin. „Das kann man durchaus unterschiedlich definieren. Und egal, wie man es definiert, an irgendeinem Punkt fängt die Schutzwürdigkeit an. Um diese Diskussion kommt man auch als Wissenschaftler nicht herum.”
Einig sind sich alle Diskutanten, dass es verschiedene mögliche Zeitpunkte gibt, an denen man den Beginn des schutzwürdigen Lebens verorten könnte. Die wichtigsten davon sind:
· die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle,
· die Einnistung des Embryos in den Leib der Mutter,
· die Ausbildung des sogenannten Primitivstreifens,
· die Lebensfähigkeit außerhalb des Körpers der Mutter.
Der erste Zeitpunkt, die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, wird von der christlichen Kirche als Beginn der Schutzwürdigkeit definiert (siehe Kasten unten „Die Sicht der Weltreligionen”). „ Die Vertreter dieser Position sagen: Das ist ein klarer Beginn, ab diesem Punkt fängt die Einzigartigkeit des menschlichen Individuums an”, erklärt Friele.
Wenn man jedoch genau hinschaue, erläutert die Philosophin, löse sich die scheinbar so klare Zeitbestimmung schnell in viele Teilabschnitte auf. Denn die Befruchtung ist kein einmaliger Akt, sondern ein Prozess: Zuerst dringt das Spermium in die Eizelle, die Oozyte, ein. Die Eizelle reagiert darauf mit dem sogenannten Polyspermie-Block, wodurch der Einlass weiterer Spermien verhindert und die genetische Einzigartigkeit des späteren Individuums festgelegt wird. Noch befinden sich die männlichen und weiblichen Chromosomensätze aber in getrennten Vorkernen in der Eizelle. Erst mit deren Verschmelzung ist die Befruchtung abgeschlossen. Das Ganze dauert etwa einen Tag. „Es ist also sehr schwierig, den genauen Zeitpunkt zu bestimmen, an dem die Existenz eines menschlichen Lebewesens beginnt”, sagt Friele.
NUR EIN TEIL WIRD EMBRYO
Hinzu kommt: Der erste konkrete Differenzierungsschritt in Richtung Embryo findet eigentlich erst bei der Einnistung statt, erklärt Ulrich Martin. Am fünften oder sechsten Tag nach der Befruchtung heftet sich die befruchtete Eizelle, die sich inzwischen mehrfach geteilt hat und die man nun Blastozyste nennt, an die Gebärmutterschleimhaut der Mutter. Dabei dringt ein Teil der Blastozyste, der Trophoblast, in die Schleimhaut ein und verschmilzt mit dieser. Nur die innere Zellmasse der befruchteten Eizelle wird also später ein Embryo, der Rest trägt zur Ausbildung von Plazenta und Fruchtblase bei. Franz Kolodziej, der als Leiter des Reproduktions-Labors im Novum-Zentrum schon sehr viele befruchtete Eizellen in den Händen gehalten hat, bevorzugt die Einnistung als den Zeitpunkt, an dem das menschliche Leben beginnt. „Das ist doch ein schöner Gedanke”, sagt er, „denn letztlich braucht der Embryo beides, um sich zu entwickeln: sich selbst, aber auch den Körper der Mutter.”
Doch auch hier finden Kritiker Schwachpunkte, um einzuhaken – mit dem Argument der numerischen Identität. Nach der Einnistung besteht nämlich noch die Möglichkeit, dass sich der Embryo teilt und ein Zwilling entsteht. „Im Grunde verschwindet dabei das erste Sein, die erste numerische Daseinsform, und löst sich auf in zwei neue Embryos – die nur exis- tieren können, weil der erste nicht mehr ist”, erläutert Minou Friele das philosophische Problem. Die Möglichkeit der Zwillingsentstehung ist erst mit der Ausbildung des Primitivstreifens ausgeschlossen, eines Zellwulstes, der für die Entwicklungssteuerung des Embryos verantwortlich ist. Das geschieht etwa um den 14. Tag nach der Befruchtung. Der „Fertilisation and Embryology Act” in Großbritannien aus dem Jahr 1990 macht deshalb die Ausbildung des Primitivstreifens – das heißt den 14. Tag nach der Befruchtung – zur Grenze, ab der mit einem Embryo nicht mehr geforscht werden darf.
„Der Primitivstreifen hat aber eine noch weiterreichende Bedeutung in der Debatte”, sagt Minou Friele: „Er gilt auch als entscheidender Schritt auf dem Weg zur Entwicklung eines Nervensystems, das zur Empfindung von Schmerzen und zur Ausbildung von Bewusstsein nötig ist.”
FRÜHCHEN-TOD VOR GERICHT
Welcher dieser Zeitpunkte nun der beste wäre, um den Beginn des Lebens zu markieren, dazu kann sich Philosophin Friele nicht äußern. „Jedes Argument hat seine Stärken und Schwächen”, sagt sie. „Wie man diese gewichtet, ist eine Entscheidung, die auch unser Menschenbild betrifft: Wer sind wir eigentlich, was macht unser Menschsein aus?” Das sind sehr persönliche Fragen. „Deshalb sind Debatten darüber oft sehr emotional aufgeladen”, sagt die Philosophin.
Sogar um den spätesten und scheinbar eindeutigen Zeitpunkt des Lebensbeginns gibt es Diskussionen: die Geburt. Nicht, weil jemand dem Kind absprechen würde, dass es lebt, sondern weil es unterschiedliche Ansichten darüber gibt, wann es wirklich alleine lebensfähig ist – und ab wann es sinnvoll ist, es mit allen medizinischen Mitteln zu unterstützen. Galt noch in den 1980er-Jahren ein Frühchen vor der 27. Schwangerschaftswoche als hoffnungsloser Fall, können heute bereits Kinder gerettet werden, die in der 23. oder 24. Schwangerschaftswoche auf die Welt kommen. Jüngere Kinder jedoch lassen die Mediziner in der Regel sterben. „Deren Lungen sind meist noch so unreif, dass sie zum Atmen nicht geeignet sind”, sagt Axel von der Wense, Chefarzt im Bereich Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin im Altonaer Kinderkrankenhaus in Hamburg. „Und bei einer solchen strukturellen Unreife gibt es leider kein Wundermittel.”
Für die Eltern ist diese Situation mitunter sehr schwer auszuhalten. Erst im Dezember 2011 hat eine Mutter eine Kölner Klinik verklagt, weil diese ihr Baby, das in der 22. Woche geboren worden war, nicht behandelte und es daraufhin starb.
Der Fortschritt mit seinen neuen Möglichkeiten, so scheint es, wirft immer neue Fragen auf. „Das heißt aber leider nicht, dass wir auch Antworten darauf hätten”, sagt Franz Kolodziej, der Praktiker vom Novum Reproduktionszentrum. Und das gilt genauso für den Tod: „Weder für den Beginn noch für das Ende des Lebens gibt es eine klare biologische Definition”, sagt Kolodziej. „Wir schleichen uns in das Leben hinein und wir schleichen uns genauso wieder hinaus.” ■
TANJA KRÄMER befasste sich während ihres Philosophie-Studiums mit dem Beginn des Lebens – und fand so ihr erstes journalistisches Thema.
von Tanja Krämer
Kompakt
· Menschliches Leben ist immer schutzwürdiges Leben.
· Wann dieses Leben beginnt, dafür gibt es keine klare biologische Definition.
· Weil jedes Argument seine Stärken und Schwächen hat, ist die Diskussion emotional sehr aufgeladen.
Die Sicht der Weltreligionen
Für die christliche Kirche beginnt das Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle und der dabei stattfindenden Simultanbeseelung. Ab diesem Zeitpunkt hat das Leben absolute Schutzwürdigkeit, sodass weder Abtreibung noch Embryonenforschung moralisch legitim sind. Dies ist jedoch eine historisch vergleichsweise neue Haltung: Bis 1869 vertrat die katholische Kirche in Anlehnung an Aristoteles und später Thomas von Aquin die Ansicht der Sukzessiv-Beseelung, wonach der männliche Embryo nach 40 Tagen, der weibliche nach 80 Tagen beseelt wird, Abtreibung wäre demnach vorher erlaubt.
Jüdischen Gelehrten zufolge tritt die Beseelung eines Embryos 40 Tage nach der Befruchtung ein. Bis dahin gilt der Embryo nicht als vollwertiger Mensch, weshalb die Forschung an überzähligen Embryonen aus In-vitro-Fertilisationen in Israel praktiziert wird. Auch PID ist in Israel erlaubt, doch Schwangerschaftsabbrüche werden zumindest von orthodoxen Juden abgelehnt.
Im Islam gilt der Embryo ab dem 120. Tag als beseelt. Vorher passiert er mehrere 40-tägige Entwicklungsstufen: Zuerst das Tropfen-Stadium nutfa, dann das Blut-Stadium ‘alaqa und anschließend das Stadium des „Fleischklümpchens”, mudga. Vor der Beseelung sind Schwangerschaftsabbruch und auch die Forschung an Embryonen theoretisch erlaubt. Weil es aber keine zentrale religiöse Instanz gibt, herrschen viele unterschiedliche Auffassungen über die konkrete Handhabung. Die Rechtsprechung in islamischen Ländern ist oft restriktiv.
Im Buddhismus beginnt das Leben eines Individuums mit der Empfängnis. Abtreibung ist bei vielen Gläubigen verpönt, selbst wenn der Fötus durch eine Vergewaltigung entstanden ist: Auch ein Gewaltakt, so wird argumentiert, rechtfertige keine Gewalt gegen ein anderes Individuum. Zudem gilt der Schutz allen Lebens als zentrale ethische Grundhaltung des Buddhismus. Mit diesem Argument hat die Deutsche Buddhistische Union 2001 in einer Stellungnahme auch ihre Ablehnung gegenüber verbrauchender Embryonenforschung sowie PID begründet.
Im Hinduismus beginnt das menschliche Leben mit der Empfängnis. Anders als etwa im Christentum ist das Leben jedoch kein besonders hohes Gut, weil es nicht als einmalig gilt, sondern zum Kreislauf der Wiedergeburt gehört. Abtreibung wird kritisiert – jedoch nicht unbedingt, weil der Fötus sterben muss, sondern weil derjenige, der die Abtreibung vornimmt, aus ungerechtfertigten Motiven handeln könnte. Die Zerstörung eines Embryos ist unter Umständen erlaubt, wenn sie einem höheren Wohl dient. Dies erklärte der Geistliche Swami Tyagananda 2004 dem Fachmagazin „nature”.
PID – Was ist in Deutschland erlaubt?
Die genetische Untersuchung von Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib, die Präimplantationsdiagnostik (PID), ist seit Juli 2011 in Deutschland in engen Grenzen erlaubt. Sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit vorliegt oder mit einer Fehl- oder Totgeburt zu rechnen ist, dürfen Ärzte Embryonen im 8-Zellstadium untersuchen.
Stammzellforschung in Deutschland
Embryonale Stammzellforschung ist in Deutschland in engen Grenzen erlaubt. Die Herstellung der Zellkulturen jedoch ist hierzulande verboten: Das Embryonenschutzgesetz von 1991 untersagt die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken sowie die Nutzung überzähliger Embryonen aus der In-vitro-Fertilisation. Embryonale Stammzell-Linien dürfen jedoch aus dem Ausland eingeführt werden – wenn sie aus überzähligen Embryonen stammen und vor dem 1. Mai 2007 erzeugt wurden. Der willkürlich gewählte Stichtag ist ein politischer Kompromiss.





