Einwände der Landespflege, der Gemeinden und Bürger wurden regelmäßig übergangen, die Ausweisung der Flächen als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ignoriert, selbst als Naturdenkmal ausgewiesene Berge wurden in einigen Fällen zuerst durch angrenzenden Abbau stark zerstört, dann der Schutzstatus entzogen mit der Begründung, ihr besonderer Charakter, einst Anlass für den Schutz, sei durch den Abbau verloren. Bei so viel frechem Zynismus steht zu erwarten, dass in naher Zukunft behördlicherseits veranlasst wird, die Vulkaneifel umzubenennen, weil von den „vornehmsten Zeugen vulkanischer Tätigkeit“ nur noch wenige von Baggern zerstörte Reste vorhanden sind.
Wie rücksichtslos dieser Landschaft zugesetzt wird, welches Desaster für ihr Erscheinungsbild sich hinter dem Begriff „Rohstoffsicherung“ verbirgt, hat der NABU Daun auf seiner Internetseite in einer beeindruckenden Bildergalerie dokumentiert, die neben dem Schaden, der aktuell angerichtet wird aufzeigt, um welche Dimensionen es nach dem Willen des Landesamtes für Bergbau und Geologie Rheinland-Pfalz zukünftig geht.
Es geht um nichts Geringes: Der skrupellose und seit den 1960er Jahren immer exzessiver betriebene Abbau von Lavaasche und Basalt, der das Landschaftsbild nicht nur vorübergehend stört, sondern bis in alle Zeiten unwiderruflich zerstört, ist das zentrale Problem dieser Region. Selbst die Verbreitung der Windkraftanlagen, ein weiterer Störfaktor des Landschaftsbildes, wird daneben zur bloßen Bagatelle, denn die Methoden der Energiegewinnung werden notwendigerweise weiterentwickelt und verfeinert, denkbar also, dass Windkraftanlagen nach der üblichen Laufzeit von 20 bis 30 Jahren demontiert und durch neue Technologien ersetzt werden, schließlich belächeln wir Computer bereits nach fünf Jahren so mitleidig als handele es sich um Steinwerkzeug aus dem Neolithikum.
Wie aber ist es möglich, dass in einem Land mit den heute weltweit höchsten Umweltstandards geschützte Flächen völlig legal abgetragen werden dürfen, um sie zum weitaus größten Teil für den Straßenbau zu verbrauchen? Man fühlt sich zurückversetzt in Zeiten, die man längst überwunden glaubte und reibt sich abermals die Augen – wie kann das sein?
Es hat etwas geradezu Unheimliches und zieht seine ursächliche Berechtigung tatsächlich aus finsteren Zeiten: Das Bergrecht, beispiellos in seiner Machtfülle und Unangreifbarkeit, das diese rücksichtslose Landschaftszerstörung ermöglicht, fußt noch immer wesentlich auf der preußischen Gesetzgebung und den von einem Banditenstaat ersonnenen Verordnungen, den Bergbaugesetzen der 1930er Jahre.





