Die Bundestagskommission “Recht und Ethik der modernen Medizin” hat sich kritisch zur Einrichtung des Nationalen Ethikrats geäußert. Dieser dürfe nicht als “Akzeptanzbeschaffungsgremium” der Regierung bei Entscheidungen in der Biomedizin missbraucht werden, warnten Mitglieder der Kommission am Montag in Berlin. Vielmehr sei die Bundestagskommission das einzig “demokratisch legitimierte Gremium”, um den Bundestag bei aktuellen Gesetzesvorhaben Empfehlungen zu geben.
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte Anfang Mai den “Nationalen Ethikrat” berufen. Das 24-köpfige Gremium soll sich mit moralischen Fragen und Grenzen der Bio- und Gentechnik beschäftigen und auch “Einfluss nehmen auf konkrete politische Entscheidungen”.
Mitglieder der Bundestagskommission kritisierten den Namen “Nationaler Ethikrat” als irreführend. Der Ethikrat spreche nicht für die Nation, sondern sei ein handverlesener Kreis des Kanzlers, dem die demokratische Legitimation fehle, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Bundestagskommission, Hubert Hüppe (CDU). Die Vorsitzende Margot von Renesse (SPD) erklärte: “Die Gesetze werden vom Parlament gemacht.” Die Enquete-Kommission des Bundestags sei beim Gesetzgeber angesiedelt. In diese Kompetenz könne kein anderes Gremium eingreifen.
Die Bundestagskommission wurde vor einem Jahr eingerichtet und ist zur Hälfte mit Politikern und Sachverständigen besetzt. Sie will noch vor der Bundestagswahl 2002 Stellungnahmen zu drängenden Fragen der Biomedizin und Gentechnik abgeben. Dazu gehören unter anderem Gentests bei im Labor gezeugten Embryonen, der Umgang mit genetischen Daten und mit dem “therapeutische Klonen”. Nach Angaben der Mitglieder der Kommission gibt es dazu weder in den Fraktionen noch in der Kommission eine einheitliche Position oder ein abgeschlossenes Meinungsbild. Vielmehr berge bei diesen Fragen fast jede Entscheidung ein “Dilemma”, meinte der CDU-Abgeordnete Werner Lensing.
dpa





