Jedes Jahr steigt im Hebst die Unfallrate drastisch an: Wild-Experten schätzen, dass es in der dunklen Jahreszeit alle 2,5 Minuten zu einer Kollision mit einem Wildtier kommt. Viele Menschen denken dabei zuerst an Rehe oder den auf dem bekannten Warnschild abgebildeten Hirsch. Doch auch ein weiteres heimisches Wildtier erscheint oft unverhofft im Scheinwerferlicht: das Wildschwein. Eine Kollision kann dabei heftig ausfallen, denn ein ausgewachsener Keiler kann über 150 Kilogramm wiegen.
Eicheln locken auf die Fahrbahn
Wie die Deutsche Wildtier Stiftung erklärt, hat das derzeit erhöhte Risiko für Wildunfälle mehrere Gründe: Grundsätzlich lockt im Herbst Nahrung die Tiere auf das gefährliche Gelände – in diesem Jahr gilt dies allerdings ganz besonders, erklären die Experten: “In diesem Jahr ist die Gefahr für Wildunfälle besonders groß, denn nach dem heißen Sommer tragen die Eichen, die häufig am Rand von Straßen wachsen, übermäßig viele Früchte. Was davon herunterfällt, lockt viele Wildtiere direkt auf die Fahrbahn”, sagt Wildtier-Experte Andreas Kinser.
Ein weiterer aktueller Grund ist die Zeitumstellung: Am 28. Oktober wird die Uhr auf die Winterzeit zurückgestellt. Dadurch fällt der Berufsverkehr mit der Dämmerung zusammen und damit mit den besonders aktiven Phasen des Wildes, erklären die Experten. Vor Unfällen schützt Autofahrer dann auch oft keine noch so große Vorsicht: Hinter einer Kurve kann plötzlich ein Eicheln fressendes Wildschwein auf der Fahrbahn stehen und eine Sekunde später kracht es schon. Dann liegt das Tier verletzt oder tot vor der Kühlerhaube und der entsetzte Autofahrer weiß oft nicht, was er tun soll.
Ruhig bleiben und die Polizei verständigen
“Auf keinen Fall die Nerven verlieren”, rät Kinser. Auch wenn der Schreck groß ist und der Betroffene eigentlich nur weg will, darf man den Unfallort nicht verlassen, betont der Experte. Am besten bleibt man im Auto, ruft die Polizei an und wartet. Wer nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier hingegen einfach weiterfährt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und schadet sich unter Umständen auch finanziell: Denn für die Meldung eines Schadens am Fahrzeug an die Versicherung ist die Unfallbescheinigung der Polizei notwendig.
“Ganz abgesehen davon, muss man bei einem Wildunfall davon ausgehen, dass das Wildtier verletzt ist und Qualen leidet”, so Kinser. Häufig stehen die Wildtiere ihm zufolge zwar oft unmittelbar nach einem Zusammenprall wieder auf und flüchten in den Wald – sie stehen aber meist unter Schock und brechen kurze Zeit später zusammen und verenden dann manchmal qualvoll. Auch bei einem Wildtier ist “unterlassene Hilfeleistung” strafbar und kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten, gibt die Deutsche Wildtier Stiftung zu bedenken.





