Ärzte, die von Patienten mit dem Bitte um Sterbehilfe konfrontiert werden, stehen diesem Problem in der Regel völlig allein gegenüber. Im Kollegenkreis ist das Thema tabu ? nicht nur wegen möglicher strafrechtlicher Konsequenzen, sondern auch wegen des hippokratischen Eides. Dies ist das Ergebnis einer Studie von Forschern des Veterans Affairs Medical Center an der University of California in San Francisco. Die Studie ist in den “Archives of Internal Medicine” erschienen.
Jeffrey Kohlwes und seine Kollegen haben 20 Ärzte aus Seattle und San Francisco befragt, die mindestens einmal in ihrem Berufsleben mit einem Tötungswunsch von Patienten konfrontiert gewesen waren. Die Hälfte der Ärzte hatte mindestens in jeweils einem Fall diesem Wunsch entsprochen.
Die Forscher stellten fest, dass die Ärzte mit der Entscheidungsfindung jeweils völlig allein waren. Das Problem bestand für sie nicht nur darin, dass in fast allen US-Bundesstaaten ? außer in Oregon ? Sterbehilfe strafbar ist. Die Ärzte “empfanden auch ein unausgesprochenes Schweigegebot, das unter den Kollegen bestand”, erläutert Kohlwes. Der Hintergrund für dieses Schweigegebot dürfte nach Vermutungen der Forscher weniger die tatsächliche Strafbarkeit der Sterbehilfe sein, sondern der Eid des Hippokrates, nach dem es untersagt ist, einem Patienten ein tödlich wirkendes Medikament zu verabreichen.
Das Alleinsein mit der Situation stellt nach Erkenntnissen der Wissenschaftler für die Ärzte eine große emotionale Last dar. Manche weinten auch während des Interviews, was aber, so Kohlwes, “eher damit zu tun zu haben schien, dass die Handlungen nicht richtig verarbeitet worden waren als damit, dass die Ärzte ihre Handlungen bereuten.”
Kohlwes und seine Kollegen hoffen, dass nach ihrer Studie eine Diskussion darüber einsetzt, wie Ärzte auf Tötungswünsche von Patienten vorbereitet werden können. Ganz allgemein sollte auch darüber nachgedacht werden., wie junge Ärzte schon in der Ausbildung auf die Betreuung sterbenskranker Menschen vorbereitet werden könnten.
Doris Marszk





