So geht’s nicht weiter – darüber ist man sich prinzipiell schon seit einiger Zeit einig: Mit der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) haben sich alle Mitgliedstaaten der EU bereits 2014 verpflichtet, die Überfischung in den EU-Gewässern bis spätestens 2020 zu beenden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Fischbestände wieder auf ein nachhaltiges Niveau gebracht werden. Dafür müssen die wissenschaftlichen Empfehlungen bei den Fangquotenfestlegungen berücksichtigt werden. Doch in den vergangenen Jahren war das selten der Fall, bedauern die Deutsche Umwelthilfe und die Initiative „Our Fish“, die sicherstellen will, dass die EU-Mitgliedstaaten die GFP umsetzen und für nachhaltige Fischbestände in den europäischen Gewässern sorgen. Die DUH koordiniert die Arbeit von Our Fish in Deutschland.
Schonzeit ist angesagt
Im Fall des Kabeljaus sind Maßnahmen nun besonders wichtig, wie aus dem wissenschaftlichen Bericht des ICES hervorgeht. Die Bestände haben sich demnach seit dem historischen Tiefstand im Jahr 2006 zwar leicht erholt, doch dieses Wachstum setzt sich nicht fort, da der Nachwuchs in der Nordsee zu gering ist. Die Empfehlung des ICES lautet deshalb nun konkret, die Kabeljau-Fangquoten für 2019 um 47 Prozent im Vergleich zu 2018 zu senken, das heißt auf maximal 22.000 Tonnen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Initiative Our Fish fordern Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nun auf, sich im EU-Ministerrat für die empfohlene Fangmenge des ICES auszusprechen und sich auch für Kontrollen des Rückwurfverbots einzusetzen.
Beim Rückwurfverbot handelt es sich um eine Maßnahme im Zusammenhang mit einem Problem, das den Kabeljau besonders betrifft: Beifang. Bei der Nutzung beispielsweise der Bestände von Scholle oder Seezunge in der Nordsee gelangen ungewollt beträchtliche Mengen von Kabeljau in die Netze. Der Grund: Europäische Fischereibetreiber setzen immer noch nichtselektive Fangmethoden wie Grundschleppnetze ein, die dem Ökosystem schaden, bemängeln die Naturschützer. Der ungewollte Beifang wird dann häufig einfach wieder über Bord geworfen. Das Rückwurfverbot soll die Beifangarten vor den verschwenderischen Rückwürfen auf See bewahren, doch dafür müssen die gesetzlichen Vorgaben ausreichend kontrolliert werden – was bisher nicht der Fall ist, so die DUH.
Übermäßige Nutzung und Beifang
“Wir können unsere kostbaren Meeresressourcen nicht weiter so verschwenden. Das Rückwurfverbot sollte dem entgegenwirken – es ist Zeit für eine effektive Überwachung und Umsetzung”, sagt auch Rebecca Hubbard, Direktorin der Our Fish-Kampagne. Laut Experten könnten ferngesteuerte elektronische Überwachungssysteme am besten sicherstellen, dass die geltenden Regeln eingehalten werden.





