Text: Hannah Möller
Kürzlich hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass der Süßwarenproduzent Katjes nicht mit dem Begriff „klimaneutral“ werben darf, solange er dabei nicht erklärt, wie diese Klimaneutralität zustande kommt. Es sei ein großer Unterschied, ob ein Unternehmen selbst keine Treibhausgasemissionen mehr verursache, oder dies weiterhin tue und nur andere für einen Ausgleich bezahle. Ohne die Aufklärung darüber, sei eine Klimaneutral-Werbung irreführend.





