Hans Schmidt fragt sich, was Gorillas im Grundgesetz zu suchen haben
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt” lautet Artikel 1 des Grundgesetzes, das sich das „Deutsche Volk im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen gegeben hat”. Von Bonobos, Schimpansen, Orang-Utans und Gorillas ist darin nicht die Rede – ein Zustand, den Tierrechtsaktivisten dringend ändern wollen. Im Mai dieses Jahres hat Michael Schmidt-Salomon, Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, deshalb eine Petition „Grundrechte für Menschenaffen” beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht, um das Recht der Primaten auf persönliche Freiheit, Leben und körperliches Wohl Eingang im Grundgesetz zu verankern.
Hinter Schmidt-Salomon steht eine starke Lobby, der es generell um die „Aufhebung der sakrosankten Trennlinie zwischen Mensch und Tier” geht und die von prominenten Anthropologen, Primatenforschern und Philosophen unterstützt wird. Zimperlich sind die Gelehrten in ihrer Argumentation nicht. „Die Forderung nach elementarer Gleichstellung der Menschenaffen ist eine Fortsetzung vormaliger Erörterungen – etwa der, ob Frauen das Wahlrecht besitzen sollen, ob dunkelhäutige Afrikaner oder australische Ureinwohner Menschen sind oder ob Homosexuelle heiraten dürfen”, postuliert der britische Anthropologe Volker Sommer, der den „Speziesismus” in einem Atemzug mit „religiösem Fundamentalismus, Rassismus, Nationalismus, Sexismus und Heterosexismus” nennt. Speziesismus meint die Diskriminierung von Tieren und geht auf den australischen Philosophen Peter Singer („ Animal Liberation”, 1975) zurück.
Grundsätzliche Unterschiede zwischen Menschen und Menschenaffen bestreiten die Tierrechtler unter Hinweis auf die hohe genetische Übereinstimmung sowie eine vergleichbare psychische Ausstattung: „Die großen Menschenaffen haben tradierte Formen von Kultur”, weiß der Psychologe Colin Goldner. „Sie verfügen über Ich-Bewusstsein samt einer Vorstellung von Vergangenheit und Zukunft, können vorausschauend planen und denken, empfinden Freude, Trauer, Leid und Mitgefühl sowie einen ausgeprägten Sinn für Humor.”
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat die Veröffentlichung der Petition trotzdem abgelehnt, denn: „Die Grundrechte (Artikel 1 bis 19) sind natürlichen Personen vorbehalten und erstrecken sich nicht auf alle Lebewesen … Bei diesen Affen handelt es sich um Tiere.”
Die Stoßrichtung der Offensive ist indes klar: Den deutschen Zoos soll die Haltung von Menschenaffen von Gesetzes wegen unmöglich gemacht werden. Sollte dies gelingen, wäre dies der „ Türöffner für alle anderen Tiere aus der Kulturschande Zoo”, hofft Goldner, und damit dessen Ende.
Artenschutz und Arterhaltung, Wiederansiedlung und Forschung, Erhalt der biologischen Vielfalt, Sensibilisierung und Aufklärung? Die unschätzbaren Verdienste der Zoologischen Gärten werden einfach ignoriert. Sie haben diese Kampagne nicht verdient. Das Grundgesetz auch nicht.





