Wenn Menschen gestresst sind, sehen sie plötzlich ganz anders aus. Ähnlich verhält es sich bei Ökosystemen – aus diesem Grund kippen viele Seen im Sommer, die Algen sprießen und die darin lebenden Fische und andere Tiere sterben frühzeitig. Doch während sich die Seen im nächsten Jahr oft wieder erholen, sind andere Ökosystem-Schäden irreversibel. Dies gilt besonders für die für menschengemachte Zerstörung natürlicher Lebensräume – von der Waldrodung bis zur Versiegelung großer Flächen. Aber auch die noch bestehenden Habitate sind durch Klimawandel, menschliche Aktivitäten und Umweltverschmutzung degradiert. Laut Greenpeace sind allein in Europa mehr als 80 Prozent der Lebensräume in einem schlechten Zustand und jede fünfte hier lebende Art vom Aussterben bedroht.
„Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ angenommen
Damit die europäischen Lebensräume in Zukunft nicht noch weiter leiden, haben die Umweltminister der Europäischen Union am 17. Juni 2024 das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ beschlossen. Dieses Gesetz verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, ihre nationalen Ökosysteme wieder in einen naturnahen Zustand zurückzubringen, sodass sich diese langfristig und nachhaltig erholen können. So hofft die EU, auch den Verlust ihrer Artenvielfalt zu stoppen und umzukehren. Bis 2030 sollen demnach mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen auf dem Gebiet des Staatenbundes wiederhergestellt sein.
Der EU-Klimarat definiert dafür sieben schützenswerte Spezies und Lebensräume: bestäubende Insekten, Wälder, Agrarflächen, Städte, freifließende Flüsse, maritime Ökosysteme und sogenannte „besonders schützenswerte Räume“, wie Moore oder Dünen. Für jeden der Bereiche haben die Umweltminister im Gesetz konkrete und rechtsverbindliche Renaturierungsziele festgelegt – beispielsweise sollen insgesamt 25.000 Kilometer der freifließenden Flüsse Europas wiederhergestellt werden, sodass sie für Fische durchgängig sind. Schlussendlich sollen bis 2050 mindestens 90 Prozent der schwächelnden Lebensräume wieder aufgebaut sein.
Zwei Jahre für konkrete Umsetzungsmaßnahmen
Konkrete Maßnahmen für die Mitgliedstaaten hat die EU allerdings nicht festgelegt. “Während die Ziele des EU-Gesetzes genau definiert und verbindlich sind, müssen die Schritte zu ihrer Erreichung im Detail von den europäischen Ländern entschieden und durchgeführt werden”, erläutert Josef Settele vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ). Der Grund: Die Landschaften in Portugal unterscheiden sich massiv von denen beispielsweise Kroatiens. Dementsprechend benötigen die Ökosysteme der Länder unterschiedliche Renaturierungsmaßnahmen. Deutschland, Frankreich und die anderen Mitgliedsländer haben nun zwei Jahre Zeit, der EU-Kommission ihren nationalen Plan vorzulegen. Ab diesem Zeitpunkt berichten sie der EU-Kommission regelmäßig über ihre Fortschritte.





