aber|ken|nen 〈V. t. 166; hat〉 1 jmdm. etwas ~ 〈Rechtsw.〉 erklären od. entscheiden, dass jmd. ein Recht nicht habe, dass jmdm. ein Besitz nicht zustehe 2 jmdm. eine Eigenschaft, eine Fähigkeit ~ erklären, dass er sie nicht besitze ● ich erkenne es ihm ab, 〈auch〉 ich aberkenne es ihm
A
aberkennen
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Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
