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Luftreinhalteverordnung
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Luft|rein|hal|te|ver|ord|nung 〈f. 20; unz.; Ökol.〉 Verordnung zur Reinhaltung der Luft, in der die Luftverunreinigungskonzentration in zulässige Immissionswerte klassifiziert wird (behördl. festgelegte Grenzwerte, bis zu denen luftfremde od. gesundheitsschädl. Stoffe in die Atmosphäre abgeleitet werden dürfen)
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
