I
Immissionsgrenzwert
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Im|mis|si|ons|grenz|wert 〈m. 1; Ökol.〉 behördlich festgelegter Grenzwert, bis zu dem luftfremde od. gesundheitsschädliche Stoffe in die Atmosphäre abgeleitet werden dürfen
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
